NIS2

NIS2 umsetzen: Pflichten, Fristen und der Weg zur Compliance

Von SecDrills-Redaktion
NIS2 verschärft die Cybersicherheitspflichten in der EU und betrifft weit mehr Unternehmen als die Vorgängerrichtlinie. Dieser Überblick zeigt, wer betroffen ist und welche Pflichten gelten. Und er erklärt, wie Sie die oft unterschätzte Test- und Übungspflicht erfüllen.
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NIS2-Readiness-Checkliste

Selbstbewertung in fünf Blöcken: Betroffenheit & Registrierung, Governance & Schulung, die zehn Mindestmaßnahmen (mit Status- und Nachweis-Spalte), Meldekette und Übungsnachweis. Alle Fristen für Deutschland und Österreich sind enthalten. Sie öffnen die Liste im Browser, füllen sie aus und speichern sie als PDF.

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Was ist NIS2?

NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) ist der EU-weite Rechtsrahmen für Cybersicherheit. Sie löst die erste NIS-Richtlinie ab und erfasst deutlich mehr Sektoren. Die Mindestanforderungen sind strenger und EU-weit einheitlicher, dazu kommen spürbare Sanktionen. Ziel ist ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für kritische und wichtige Dienste in der EU.

Wo steht die Umsetzung in Deutschland und Österreich?

NIS2 ist eine Richtlinie. Die Pflichten für Unternehmen entstehen erst durch die nationalen Umsetzungsgesetze. In Deutschland und Österreich sind diese Gesetze in Kraft:

MerkmalDeutschlandÖsterreich
GesetzNIS2UmsuCG (Neufassung des BSI-Gesetzes, BSIG)NISG 2026
FundstelleBGBl. 2025 I Nr. 301 (5.12.2025)BGBl. I Nr. 94/2025 (23.12.2025)
In Kraftseit 6. Dezember 2025seit 1. Oktober 2026
Registrierungsfrist3 Monate ab Betroffenheit (§ 33 BSIG)3 Monate ab Inkrafttreten, d. h. bis 31.12.2026 (§ 29 NISG)
Wirksamkeit nachweisenBetreiber kritischer Anlagen: alle drei Jahre per Sicherheitsaudit, Prüfung oder Zertifizierung (§ 39 BSIG)Selbstdeklaration der umgesetzten Maßnahmen bis 30.09.2027 (§ 33 Abs. 1 NISG)
Zuständige StelleBSI (gemeinsames Melde- und Registrierungsportal mit dem BBK)Cybersicherheitsbehörde; Vorfallsmeldungen an das zuständige CSIRT

Es gibt keine Übergangsfrist: In Deutschland gelten die Pflichten seit dem Tag nach der Verkündung. Nur die Meldepflicht griff formal erst mit Einrichtung des Meldewegs (§ 32 Abs. 1 BSIG). Das BSI-Portal ist seit dem 6. Januar 2026 freigeschaltet. Wie Österreich NIS2 umsetzt, einschließlich Selbstdeklaration und Strafdrohung bei fehlenden Schulungen, steht im Beitrag NISG 2026: NIS2 in Österreich.

Wer ist von NIS2 betroffen?

NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen (das deutsche BSIG nennt die erste Kategorie „besonders wichtige Einrichtungen", § 28 BSIG). Maßgeblich ist die Kombination aus betroffenem Sektor (z. B. Energie, Transport, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, aber auch Maschinenbau, Chemie, Lebensmittel, Post und mehr) und der Unternehmensgröße. Vereinfacht gesagt greift NIS2 ab mittelgroßen Unternehmen, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder ab mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 10 Mio. € Bilanzsumme. Einzelne Einrichtungen fallen unabhängig von der Größe darunter. Eine erste Einordnung liefert unsere NIS2-Betroffenheitsprüfung.

Die wichtigsten Pflichten

Governance (Art. 20): Die Leitungsorgane müssen die Risikomanagement-Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und an Schulungen teilnehmen. Bei Verstößen sind sie persönlich verantwortlich. In Deutschland regelt das § 38 BSIG (inklusive Haftung der Geschäftsleitung), in Österreich § 31 NISG 2026.

Risikomanagement (Art. 21): Gefordert sind zehn Maßnahmenbereiche, darunter Incident Handling, Business Continuity und Krisenmanagement, Lieferkettensicherheit, Cyberhygiene und Schulungen sowie Konzepte zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen. National umgesetzt ist das in § 30 Abs. 2 BSIG bzw. § 32 Abs. 4 NISG 2026. Alle zehn Bereiche erklärt unser Beitrag zu den NIS2-Anforderungen nach Art. 21.

Meldepflichten (Art. 23): Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind gestaffelt zu melden. In Deutschland gehen die Meldungen nach § 32 BSIG an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK, in Österreich nach § 34 NISG 2026 an das zuständige CSIRT.

Meldepflichten & Fristen

  • Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis.
  • Meldung des Vorfalls innerhalb von 72 Stunden.
  • Abschlussbericht innerhalb von einem Monat.

Diese Meldekette unter Zeitdruck einzuhalten, gehört in der Praxis zu den schwierigsten Aufgaben. Deshalb ist sie ein typischer Teil realistischer Übungsszenarien.

Registrierung

Betroffene Einrichtungen müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren (in Deutschland beim BSI) und bestimmte Stammdaten angeben. Die Frist ist knapp: drei Monate, nachdem eine Einrichtung erstmals unter das Gesetz fällt (§ 33 BSIG). Wie das abläuft, lesen Sie unter NIS2-Registrierung beim BSI.

Sanktionen

NIS2 sieht empfindliche Bußgelder vor: für besonders wichtige (wesentliche) Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Es gilt jeweils der höhere Betrag (§ 65 BSIG; § 45 NISG 2026). Hinzu kommt die persönliche Verantwortlichkeit der Leitungsorgane.

Die unterschätzte Pflicht: regelmäßig testen und üben

Maßnahmen auf dem Papier reichen nicht. NIS2 verlangt, ihre Wirksamkeit zu bewerten und den Betrieb auch im Krisenfall aufrechtzuerhalten. Mit Tabletop-Übungen geht das mit wenig Aufwand: Ihr Team spielt ein realistisches Szenario durch, trifft Entscheidungen und übt die Meldekette. Am Ende steht ein After-Action-Report, den Sie im Audit vorlegen können. SecDrills führt durch die Übung und erstellt diesen Report automatisch.

NIS2-Umsetzung in 6 Schritten

  1. Betroffenheit klären und als wesentliche oder wichtige Einrichtung einordnen.
  2. Bei der zuständigen Behörde registrieren.
  3. Risikomanagement-Maßnahmen nach Art. 21 etablieren.
  4. Leitungsorgane einbinden und schulen (Art. 20).
  5. Melde- und Krisenprozesse definieren (Art. 23).
  6. Regelmäßig üben, dokumentieren und verbessern, zum Beispiel mit Tabletop-Übungen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt NIS2?

Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 ist seit Januar 2023 in Kraft. Die EU-Frist zur nationalen Umsetzung lief am 17. Oktober 2024 ab. In Deutschland gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG, BGBl. 2025 I Nr. 301) seit dem 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist. In Österreich ist das NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die Registrierungsfrist läuft dort bis 31. Dezember 2026.

Ist NIS2 in Deutschland schon in Kraft?

Ja. Das NIS2-Umsetzungsgesetz wurde am 5. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Kern ist das neu gefasste BSI-Gesetz (BSIG). Registrierungspflicht (§ 33), Risikomanagementmaßnahmen (§ 30) und Pflichten der Geschäftsleitung (§ 38) gelten seither unmittelbar. Die Meldepflichten (§ 32) griffen mit Einrichtung des Meldewegs über das BSI-Portal am 6. Januar 2026.

Muss die Geschäftsführung bei NIS2 persönlich tätig werden?

Ja. NIS2 Art. 20 verpflichtet die Leitungsorgane, die Risikomanagement-Maßnahmen zu billigen, ihre Umsetzung zu überwachen und an Schulungen teilzunehmen. Bei Verstößen ist eine persönliche Verantwortlichkeit vorgesehen.

Verlangt NIS2 Übungen?

NIS2 Art. 21 fordert unter anderem Konzepte zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, zur Aufrechterhaltung des Betriebs sowie zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Tabletop-Übungen sind ein anerkanntes Mittel, um diese Fähigkeiten regelmäßig zu testen und nachzuweisen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetzes- und Verordnungstexte sowie der aktuelle Stand der nationalen Umsetzung.

Die erste Übung dauert 30 Minuten

Ihr Team spielt ein Angriffsszenario im Browser durch, nach der Übungsmethodik der ENISA. Am Ende liegt ein Report mit Rollen, Entscheidungen und Zeitstempeln vor, den Sie im NIS2-Audit vorlegen können.

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